Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleistungen, Verkauf und Service durch LinTeum Computertechnik uvm.

Stand 19. Februar 2024

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LinTeum Computertechnik uvm. EinzelunternehmenGeorg Wolpert (im Folgenden “LinTeum“ genannt) in Bezug auf die von LinTeum angebotenen ITDienstleistungen und Produkte. Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen LinTeum und dem Kunden in Bezug auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte.
II. Das Angebot von LinTeum richtet sich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler oder Privatpersonen sind.
III. Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn LinTeum ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
IV. Individualvereinbarungen zwischen LinTeum und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Das Angebot bzw. die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung von LinTeum gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. LinTeum ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
II. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch LinTeum im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für LinTeum, so steht LinTeum ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. LinTeum hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.
III. Änderungsbenachrichtigung erhalten Kunden, welche Ihre E-Mailadresse hinterlegt, sowie Umsatz in den vergangenen 12 Monaten generiert haben, nach Ablauf von 12 Monaten obliegt die Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunde.
3. Änderung der IT-Dienstleistungen und Produkte und des Preises
I. LinTeum ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen LinTeum für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.
II. Änderungen von LinTeum bzw. der darin enthaltenen Funktionalitäten und dessen Preises werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung von LinTeum bzw. dessen Funktionalitäten oder dessen Preises, so ist LinTeum berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden. LinTeum hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.
4. Vertragsabschluss
I. Alle Angebote von LinTeum sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von LinTeum ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von sieben Tagen für LinTeum bindend.
II. Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von LinTeum einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von LinTeum angebotene Leistung.
III. Bei fehlerhafter Angabe von Einzelpreisen in Kostenvoranschlägen und Angeboten behält sich LinTeum das Recht vor, die Einzelpreise bis zu zwanzig Prozent anzupassen.
IV. Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch LinTeum. Auch alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch LinTeum in Textform.
V. Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch LinTeum bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande
VI. LinTeum ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
VII. Ein Rücktrittsrecht von LinTeum besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.
5. Vertragsgegenstand
I. Bestandteil des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere das Angebot und eine ggf. ausgeschriebene Auftragsbestätigung von LinTeum sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
II. Vertragsgegenstand sind die IT-Dienstleistungen und Produkte von LinTeum, die in den Auftragsunterlagen jeweils näher konkretisiert werden
III. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.
IV. Es obliegt allein LinTeum zu entscheiden, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich LinTeum den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.
V. Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich den Weisungen von LinTeum unterstellt, unabhängig davon, ob die Leistung direkt beim Auftraggeber erbracht wird. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer von LinTeum Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten, aber nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
VI. Bei den in den Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Terminen handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass Termine verbindlich festgelegt wurden.
VII. Sofern die LinTeum auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers angewiesen ist und sich die Leistung mangels / aufgrund verspäteter Mitwirkung verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder aufgrund ähnlicher Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände behindert ist, verlängern sich vereinbarte Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
VIII. LinTeum wird den Auftraggeber in einem solchen Fall über die Umstände der Behinderung in Kenntnis setzen und nach deren Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Leistungserbringung vereinbaren.
IX. Änderungs- und / oder Anpassungswünsche des Kunden wird LinTeum mittels einer Stellungnahme bezüglich einer entsprechenden Durchführbarkeit sowie der Erstellung eines entsprechenden Angebots schriftlich beantworten.
X. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen dem Auftraggeber und LinTeum ein Vertrag mit entsprechend des Angebots geändertem Inhalt zustande. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der in diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste von LinTeum.
XI. Bis zum Zustandekommen des geänderten Vertrags, werden alle sonstigen Arbeiten nach den bestehenden Verträgen weiter ausgeführt. Der Auftraggeber ist allerdings berechtigt, die gänzliche oder teilweise Unterbrechung etwaiger Arbeiten zu verlangen. Daraus entstehender Leistungs- bzw. Terminverzug geht jedoch zu Lasten des Auftraggebers.
6. Abnahmen
I. Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren, voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Auftraggeber jedes Einzelwerk separat und zeitnah abzunehmen.
II. Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.
III. Konzepte und Pflichtenhefte des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Abnahme durch LinTeum. Konzepte und Pflichtenhefte von LinTeum müssen durch den Auftraggeber vor einer Realisierung abgenommen werden. Ein schriftlicher Auftrag aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.
IV. Der Auftraggeber hat innerhalb von 6 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
V. Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung von LinTeum erforderlich ist, von LinTeum an den Lieferanten zur Behebung gemeldet.
7. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden
I. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der in LinTeum beinhalteten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, LinTeum bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 7 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
II. Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:
a. Vertragsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber LinTeum über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren.
b. Rechtliche Belange
Der Auftraggeber hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.
c. Sicherung überlassener Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme Unbefugter in erforderlichem Umfang zu schützen. Er wird LinTeum unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige Vereinbarung mit LinTeum Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen.
d. Sonstige Mitwirkungspflichten
Für den Einsatz von LinTeum-Systemen hat der Auftraggeber für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) nach den Vorgaben von LinTeum zu sorgen.
Der Auftraggeber hat bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Werken unentgeltlich mitzuwirken, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt LinTeum unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung Zugang zu Hard- und Software. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet von LinTeum zur Verfügung gestellte Systeme unverzüglich. Etwaige Fehler oder Mängel sind LinTeum unverzüglich ab Kenntnis bekannt zu geben.
Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Kommunikationsdaten unter denen der/die Ansprechpartner erreichbar sind. Der/die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Aufraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der/die Ansprechpartner sorgen für eine gute Kooperation mit den Ansprechpartnern (i.d.R. Projektleiter, Kundenbetreuer) von LinTeum. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind für diese Tätigkeiten in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von LinTeum zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit LinTeum getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.
e. Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme LinTeums durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 7.II.d dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für LinTeum wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt LinTeum mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von LinTeum sowie dessen Fälligkeit unberührt.
8. Rechteeinräumung
I. Der Auftraggeber räumt LinTeum im, für die Vertragserfüllung erforderlichen, Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.
II. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass LinTeum die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
III. LinTeum ist ausschließliche Eigentümerin und Inhaberin der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von LinTeum im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden.
IV. Ferner wird LinTeum mit der Erstellung der Dienstleistung Inhaberin aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstige Dokumentationen.
V. Es steht dem Auftraggeber frei, Vorschläge zur Verbesserung der Dienstleistung an LinTeum zu richten. Damit bestätigt und erkennt der Kunde jedoch an, dass sämtliche Rechte an den mit diesen Vorschlägen einhergehenden Verbesserungen und / oder Änderungen LinTeum zustehen und LinTeum keiner Verpflichtung unterliegt, den Kunden für diese Vorschläge zu entschädigen.
9. Nutzungsrechte des Kunden
I. Dem Auftraggeber steht nach vollständiger Bezahlung an den Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte, inhaltliche für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränkte Nutzungsrecht zu, sofern nichts Abweichendes hiervon vereinbart ist.
II. Mit Vergabe der Nutzungslizenz räumt LinTeum dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen.
III. Eine anderweitige und / oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. LinTeum versichert in diesem Zusammenhang, dass sie Rechtinhaberin bzw. Lizenznehmerin aller angebotenen Programme dritter Anbieter ist und ihr sämtliche – für die Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber benötigten Drittprodukte – entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
10. Haftung des Kunden und Freistellung
Der Auftraggeber stellt LinTeum und LinTeums Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in Ziff. 8 und Ziff. 9 gegenüber LinTeum oder LinTeums Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
11. Gewährleistung und Haftung von LinTeum
I. LinTeum gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweist. LinTeum versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände LinTeum umgehend mitzuteilen.
II. Vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler, werden innerhalb einer hierfür angemessenen Frist behoben. Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich, wird LinTeum eine Ausweichlösung anbieten.
III. LinTeum übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.
IV. Auf den Transport von Daten über das Internet hat LinTeum keinen Einfluss. LinTeum übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.
V. Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und LinTeum aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist LinTeum dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
VI. Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, ist die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als beseitigt.
VII. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel / Schäden, die nach Übergabe an den Auftraggeber infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, dessen/deren Missachtung von Hinweisen LinTeums oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs von LinTeum entstehen.
VIII. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so ist für diese und die daraus entstehenden Folgen die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften werden von LinTeum nicht zugesichert.
IX. Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die LinTeum bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Auftraggeber gegenüber LinTeum einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Auftraggeber wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
X. LinTeum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von LinTeum, LinTeums gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
XI. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von LinTeum zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von LinTeum vollumfänglich ausgeschlossen.
XII. Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen), die uns der Auftraggeber zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von LinTeum veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt LinTeum keine Haftung.
XIII. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von LinTeum, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit LinTeum nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn LinTeum die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
XIV. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber LinTeum verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
XV. Soweit die Haftung von LinTeum beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
12. Lieferbedingungen, Versand- und Rücksendekosten
I. Sollte für die Lieferung durch LinTeum Vorkasse erforderlich sein, wird die Ware umgehend nach bestätigtem Zahlungseingang versandt (sollte sie auf Lager sein). Ist eine Bestellung durch LinTeum erforderlich wird diese nach bestätigtem Zahlungseingang durch LinTeum ausgelöst. Der Liefertermin wird nach Auslösen der Bestellung bekannt gegeben.
II. Die Regellieferzeit beträgt 5 Tage, wenn in der Artikelbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
III. Bei Lagerware erfolgt der Versand (auf Kosten des Kunden) spätestens nach 4 Werktagen.
IV. Sollte eine Lieferung nicht innerhalb von 42 Arbeitstagen ausgeliefert sein, hat der Kunde das Recht innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen.
V. LinTeum versendet die Bestellung entweder aus eigenem Lager, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist oder die Bestellung wird vom Hersteller/Händler verschickt, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist.
VI. Der Kunde wird über Verzögerungen umgehend informiert. Hat der Anbieter ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so hat der Anbieter das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.
VII. Der Mindestbestellwert für Warenlieferungen beträgt 25,00 Euro netto, neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
VIII. Bei Waren von einem Nettowert unter 70 Euro, trägt der Kunde die Rücksendekosten.
13. Dienstleistungen und Anfahrten
I. Die Abrechnung von Dienstleistung erfolgt nach den aktuellen Preisen. Der Stichtag für den Stundensatz ist der Tag der Auftragserteilung.
II. In einem Umkreis von 15 km wird die Arbeitszeit in 30 Minutenschritten abgerechnet, ab Anfahrtszone 4 sowie weiteren Strecken wird in vollen Stunden abgerechnet. Die Zeitschwelle für ein neues Stundenintervall beginnt ab der 10. Minute.
III. Bei Lagerware erfolgt der Versand (auf Kosten des Kunden) spätestens nach 4 Werktagen.
IV. Kunden, die den Service durch LinTeum vor Ort beanspruchen, müssen die Arbeitszeit für die An- und Abreise (aufgerundet auf volle 5 Minuten) sowie eine Kilometerpauschale für die gefahrenen Kilometer (aufgerundet auf volle Kilometer) nach der aktuellen Preisliste leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich vor Auftragserteilung bei uns über die Anfahrtskosten zu informieren.
V. Fernwartung:
Kunden, die eine Fernwartung durch LinTeum in Anspruch nehmen, zahlen für die Durchführung zusätzlich zur Arbeitszeit, welche pro angefangene 30 Minuten berechnet wird, eine Fernwartungspauschale pro Sitzung. Diese wird Ihnen auf Anfrage hin gerne mitgeteilt.
Sollte durch höhere Gewalt eine Sitzung vorzeitig beendet werden, und kann diese nach wenigen Minuten wieder aufgenommen werden, wird dies nicht als neue Sitzung gezählt.
14. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
I. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste von LinTeum, soweit vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Änderungen der Preisliste sind vorbehalten.
II. Alle Preise verstehen sich, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. LinTeum ist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung / Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 14 Tagen nach Fälligkeit kann LinTeum Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
III. Dienstleistungen werden in der Regel nach deren Erbringung von LinTeum in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen kann wie folgt erfolgen:
a. Monatliche Abrechnung:
Die monatliche Abrechnung setzt einen Instandhaltungs- oder Wartungsvertrag voraus. Vertraglich zugesicherte Dienstleistungen sowie Zusatzarbeiten werden monatlich abgerechnet. Warenlieferungen mit einem NettoVerkaufswert von mehr als 100 Euro können von LinTeum direkt nach der Lieferung abgerechnet werden.
b. Auftragsbezogene-Abrechnung: Abgeschlossene und durchgeführte Arbeiten werden direkt nach Abschluss des Auftrages abgerechnet. Hierbei ist die Auslieferung, die Fertigstellung des Auftrages gemeint. Nicht gemeint ist damit die Auslieferung/Abholung des Gerätes durch den Kunden.
c. Ausnahmen:
Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung. LinTeum kann Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 1 Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.
IV. Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei LinTeum üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der LinTeum berechnet.
V. Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen LinTeum und dem Auftraggeber erbracht und erhoben werden, wird LinTeum dem Auftraggeber unverändert weitergeben.
VI. Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich LinTeum vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 14 Tagen nach Fälligkeit kann LinTeum Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
VII. Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für LinTeum entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch LinTeum hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von LinTeum geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.
VIII. LinTeum ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
IX. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
X. LinTeum behält sich das Recht vor, neue Aufträge erst anzunehmen, wenn das Kreditoren- (Kunden-)Konto ausgeglichen ist.
XI. Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung auf das dort angegebene Konto zu begleichen.
XII. Bei Zahlung per Lastschrift, wird von LinTeum die Lastschrift ab dem Fälligkeitstag vom angegebenen Konto eingezogen.
XIII. Bei Rückgabe einer Lastschrift durch den Kunden, mangels Kontodeckung o.A. werden die angefallenen Bankgebühren zzgl. Bearbeitungs- und Mahngebühren (ihv. 15,00 Euro zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
XIV. Bei Lieferung gegen Nachnahme wird der Nachnahmebetrag bei Zustellung bar an den Zusteller gezahlt, wobei der Zusteller eine Nachnahmegebühr erhebt. Bei Verwendung eines Treuhandservices/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser LinTeum und dem Kunden, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden an LinTeum weiter.
XV. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren und Dienstleistungen aus einer Lieferung, bleibt die gelieferte Ware im Besitz von LinTeum.
15. Auftragsdokumentation
I. Auf Wunsch des Kunden kann LinTeum eine vollständige Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Tätigkeiten sowie über die Infrastruktur etc. durchführen.
II. Auftragsdokumentationen in geringem Umfang werden von LinTeum ab 60 Minuten auf der Rechnung bzw. auf dem Auftrag (Auftragsbericht) selbstständig durchgeführt.
III. Dokumentationen im Kundenauftrag werden von uns mit den unter Abs. 13 angegebenen Stundensätzen dem Kunden in Rechnung gestellt.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
I. Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
II. Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte der LinTeum an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.
III. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.
17. Allgemeines
I. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von LinTeum Computertechnik uvm. Einzelunternehmen Georg Wolpert soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
II. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
III. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
18. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen mit uns geschlossene Verträge zu widerrufen. Wir bitten Sie folgendes zu beachten:
I. Für Bestellung von BTO (Build-To-Order), Spezialanfertigungen und Dienstleistungen gilt das Widerrufsrecht nicht, da die Ware für Sie speziell angepasst wird.
II. Lizenzen und Software, die auf Ihren Namen aktiviert oder freigemacht wurden oder bei denen ein Hinweis auf der Rechnung, Angebot, Lieferschein vermerkt ist, können ebenfalls nicht zurückgenommen werden.
III. Für Warenlieferungen beginnt die Widerrufsfrist ab Bestätigung durch uns, spätestens jedoch ab Lieferung.
IV. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
V. Im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen festgelegten Zeitraum hinweg: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Beim Zusammentreffen mehrerer Alternativen ist der jeweils letzte Zeitpunkt maßgeblich.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LinTeum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Ihren Widerruf richten Sie bitte an die unter Abs. 19 genannte Anschrift.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablaufder Widerrufsfrist absenden.

Maßgeblich ist allerdings der Eingang des Widerrufes an einem Werktag innerhalb der vierzehntägigen Frist bei uns.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, dies beinhaltet nicht die Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Voraussetzung hierfür ist die vollständige, Originalverpackte und unversehrte Rücksendung der erhaltenen Waren. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen fünf Werktagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die unter Abs. 19 genannte Anschrift zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. (Siehe Abs. 12), Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
19. Vertragspartner
LinTeum Computertechnik uvm. Einzelunternehmen Georg B. Wolpert
Buchenstraße 38 – 89155 Erbach
Tel. 07305 / 807 78 – 0, Fax: – 90
E-Mail-Adresse: info@linteum-ct.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE297419529